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22.09.09

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...vor der Hochzeit

Wer schon verheiratet ist, weiß es bereits:

Die Hochzeit ist nicht nur der schönste Tag im Leben, sondern auch ein Ereignis, das gut geplant sein will. Zahlreiche Formalitäten gibt es hierbei zu beachten. Wer sich also erst kürzlich entschlossen hat, den mutigen Schritt in die Ehe zu wagen ist gut beraten, sich gründlich vorab über die Formalitäten zu informieren. Oder wissen Sie bereits, wie Sie sicherlich ihren gewünschten Termin für die standesamtliche Trauung bekommen? Was Sie beachten müssen, wenn ihr Partner nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt? Oder welche Konsequenzen die Annahme des Familiennamens des Partners hat? Fragen über Fragen...

Formalitäten beim Hochzeitstermin

Bei deutschen Standesämtern kann man sich frühestens sechs Monate vor dem geplanten Termin der Hochzeit anmelden. Bei besonderen Terminen, die heißbegehrt sind, heißt es also, möglichst der Erste zu sein und am Stichtag das Standesamt mit allen notwendigen Unterlagen aufzusuchen. Wer sich diesen Stress nicht antun möchte ist gut beraten, auf Termine wie den 09.09.2009 für eine Hochzeit zu verzichten. Eine lustige und ebenfalls leicht zu merkende Alternative kann zum Beispiel der 20.09.2009 sein. Hier doppelt sich die 2009, was aber nicht jedes heiratswillige Paar vor Augen hat, sodass Ihre Chancen, diesen besonderen Termin zu ergattern, besser stehen.

Allgemeine Formalitäten für die standesamtliche Hochzeit

Eine standesamtliche Hochzeit ist natürlich auch mit einigen Formalitäten verbunden – schließlich ist die Eheschließung vor dem Gesetz auch ein bürokratischer Akt. Was jeder der Partner benötigt ist dabei der Personalausweis – der Reisepass tut´s auch – sowie eine beglaubigte Abschrift des Familienbuches der Eltern. Diese Abschrift können Sie nur in dem Standesamt bekommen, das sich am Wohnort Ihrer Eltern befindet.

Wenn Sie oder ihr Partner adoptiert sind, müssen Sie zudem eine Abstammungsurkunde beim Standesamt vorlegen. Ebenfalls kann es sein, dass sie folgende Dokumente vorlegen müssen: Eine Einbürgerungsurkunde, wenn Sie nicht von Geburt an die deutsche Staatsbürgerschaft besessen haben, eine Scheidungsurkunde, wenn Sie schon einmal verheiratet waren, eine Sterbeurkunde, wenn Sie Witwer oder Witwe sind oder eine Erfordernisbefreiung des Familiengerichts, die es Ihnen auch dann erlaubt zu heiraten, wenn Sie noch nicht volljährig sind.

Formalitäten bei der Hochzeit mit Nicht-Deutschen

Besitzt Ihr Partner nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, kommen einige Formalitäten vor der Hochzeit auf Sie zu: Wer Glück hat kommt mit einem Ehefähigkeitszeugnis und einer Ledigkeitsbestätigung aus, die vom Heimatland ausgestellt werden müssen, bevor die Hochzeit angemeldet werden kann. Es ist aber nicht in jedem Fall gesagt, dass diese bereits in jedem Fall ausreichen. Erkundigen Sie sich also rechtzeitig bei Ihrem zuständigen Standesamt und denken Sie daran, dass es Formalitäten vor der Hochzeit auf der ganzen Welt gibt und die Mühlen der Bürokratie zumeist eher langsam mahlen.

Wo bitte geht es zur kirchlichen Hochzeit?

Wer kirchlich heiraten möchte, muss das Gespräch mit dem Gemeindepfarrer suchen. Hier ergibt sich zudem die Gelegenheit, Anregungen für den Hochzeitsgottesdienst mit einzubringen, sodass er individuell gestaltet wird und direkt auf Sie und Ihren Partner zugeschnitten ist. Bei einem Gespräch mit einem katholischen Pfarrer wird Ihnen sehr wahrscheinlich auch auf den Zahn gefühlt werden: Warum ist eine kirchliche Hochzeit für Sie wichtig? Wollen Sie Kinder bekommen und diese nach dem christlichen Glauben erziehen? Dies alles sind Fragen, die Sie im Vorfeld bereits für sich beantworten können sollten. 

Ehevertrag: Notwendig oder verzichtbar?

Eine zugegebenermaßen leidige Formalität, die jeglicher Romantik entbehrt. Aber es hilft ja nichts: Suchen Sie also mit Ihrem Partner das Gespräch und erkundigen Sie sich bei Fachleuten ausführlich darüber, wie Ihr wirtschaftlicher Status nach einer Scheidung aussehen könnte. Tipp: Ein Ehevertrag muss nicht zwangsläufig vor der Hochzeit geschlossen werden. Auch in der Zeit danach ist der Abschluss eines Ehevertrags ohne zusätzliche Formalitäten jederzeit möglich.

Formalitäten nach der Hochzeit 

Sie haben den Familiennamen ihres Partners angenommen? Dann kommt nun nach der Hochzeit einiges an Arbeit auf Sie zu: Ganz oben auf der Liste stehen dabei die Abänderung der Lohnsteuerkarte, des Personalausweises, des Kfz-Briefs und die Mitteilung an Versicherungen, Banken und Vereine. Auch Telefonbucheinträge sollten geändert werden. Bei Kontaktforen wie StudiVZ oder Stayfriends hat es sich allerdings als nützlich erwiesen, den alten Familiennamen wenigstens als Zusatz – in der Form geb. plus alter Familienname – einzutragen. Nur auf diese Weise bleiben Sie für alte Kontakte, die Sie natürlich auch unter ihrem alten Namen suchen, da Sie nichts von der Hochzeit wissen, auffindbar.

Und noch eine wichtige Formalität: Wer auch durch die Anwesenheit der Hochzeitsgäste einen seiner schönsten Tage im Leben verbracht hat, sollte nach der Hochzeit nicht die Danksagungskarten vergessen!

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